26. April 2024
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Amtliches

Funktion des Bürgermeisters Aufgaben, Rolle, Funktion des hauptamtlichen Bürgermeisters nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung


In Nordrhein-Westfalen haben wir seit Herbst 1999 mehr als zwei Jahrzente lang Erfahrung mit hauptamtlichen Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen.

Zuvor hatte die Gemeindeordnung vier wesentliche Funktionen auf zwei Ämter verteilt. Der ehrenamtliche Bürgermeister (bzw. ehrenamtliche Bürgermeisterin), in kreisfreien Städten der Oberbürgermeister (bzw. die Oberbürgermeisterin) und in Kreisen der Landrat (bzw. die Landrätin) war Vorsitzender der Vertretungskörperschaft (des Rates bzw. des Kreistages) und Repräsentant der Vertretungskörperschaft und der Stadt (bzw. des Kreises).

Der hauptamtliche Stadtdirektor (in kreisfreien Städten Oberstadtdirektor), in Kreisen Oberkreisdirektor war Chef der Verwaltung und Vertreter der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Die beiden Ämter und die vier Funktionen sind nunmehr in einem Amt, dem des hauptamtlichen Bürgermeisters, gebündelt worden. Bürgermeister und Rat werden in Nordrhein-Westfalen ab 2009 vom Volk für 6 Jahre (Bürgermeister) bzw. 5 Jahre (Rat) gewählt.

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